Das Ordnungsamt war vor Ort, Fehler in der Speise-/ Getränkekarte wurden festgestellt?
Keine Panik! Die Ordnungsämter sind in den meisten Fällen, falls keine groben Verstöße vorliegen, recht kulant. Sie listen bei Ihren Besuchen in der Regel aufgetretene Fehler bei der Kennzeichnung/Deklaration der Allergene & Zusatzstoffe mit entsprechender rechtlicher Norm auf, mit einer Frist diese abzustellen. Auch hier werden wir Ihnen bei der Umsetzung helfend zur Hand gehen. Wir suchen den/ die Fehler in Ihrer Karte, prüfen die entsprechende Rechtsvorschrift und setzen die Änderung um. In den meisten Fällen nehmen wir zudem Kontakt mit dem zuständigen Ordnungsamt bzw. dem Sachbearbeiter auf, um anzuzeigen, dass Ihre Speisekarte & Getränkekarte aktualisiert wird und um evtl. anfallende Detailfragen zu klären. Um ein Bußgeld für den Erstverstoß werden Sie höchstwahrscheinlich trotzdem nicht herum kommen.
Was kostet es mich meine Speise-& Getränkekarte mit Allergenen & Zusatzstoffen zu versehen?
Hier kommt es auf mehrere Faktoren an, wie z.B.: Anzahl der Speisen und Getränke, Anzahl der Seiten, bestimmte Formatierungen usw.. Bei einer normalen Speise-/ Getränkekarte benötigen unsere Profis für den gesamten Vorgang der Kennzeichnung in der Regel ca. 1-3 Stunden. Nach Klärung der Kosten und Bestätigung des Angebots, beginnen wir mit der Arbeit.
Gerne kennzeichnen wir Ihre Speise- & Getränkekarte mit den benötigten Allergenen & Zusatzstoffen. Unverbindliches Angebot anfordern 📞 030 / 322 900 00
Ist ein Aushang vor meinem Ladenlokal Pflicht?
Als Gastronom verpflichtet Sie der Gesetzgeber, sowohl einen Auszug ihrer Speisekarte & Getränkekarte, als auch ein Preisverzeichnis neben dem Eingangsbereich für Ihre Kunden bereitzustellen. Diese sollte analog zur Speisekarte & Getränkekarte ebenfalls alle gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen enthalten.
Reicht es nur die Allergene und Zusatzstoffe in die Speise-/ Getränkekarte einzutragen?
Nein bei weitem nicht! Mit der Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe allein ist es nicht getan. Auch hier hat der Gesetzgeber weitere Vorschriften erlassen, um eine umfassende Kundeninformation zu gewährleisten. So finden sich im Weingesetz genaue Regelungen zur Kennzeichnung von Weinen. In der Bierverordnung finden Sie entsprechende Regelungen für des Deutschen liebstes Getränk. Weiter zu beachten wären noch Vorschriften wie z.B. Gaststättengesetz, Preisangabenverordnung und viele weitere.
Gerne sind wir bei Einhaltung sämtlicher geforderten gesetzlichen Vorschriften behilflich. Unverbindliches Angebot anfordern 📞 030 / 322 900 00
Ich wurde wegen fehlender Allergene & Zusatzstoffe abgemahnt, 1 Woche Zeit die Speise- & Getränkekarte und den Aushang zu ändern?
Hier empfehlen wir Ihnen umgehend zu reagieren. Lassen Sie hier Fristen verstreichen, wird es in der Regel sehr teuer. Bei entsprechender Zuarbeit Ihrerseits, besteht die Möglichkeit, Ihnen zeitnah provisorische Speise-/ Getränkekarte mit den erforderlichen Zusatzstoffen & Allergenen zu erstellen. Somit ist zumindest der Geschäftsbetrieb weiterhin möglich und es läuft nicht auf eine Einstweilige Verfügung hinaus.
Gibt es eine Garantie für die Richtigkeit der Daten?
Wir versuchen selbstverständlich, laut Ihren Vorgaben, die Inhaltsseiten Ihrer Speisekarte & Getränkekarte so gesetzeskonform wie möglich zu erstellen. Eine Übertragung der Haftung an Dritte ist jedoch nicht möglich. Im Klartext heißt das, dass die Eigenverantwortung bei Ihnen als Gastronom bleibt.