Häufig gestellte Fragen:

  • Das Ordnungsamt war vor Ort, Fehler in der Speise-/ Getränkekarte wurden festgestellt?
  • Ich wurde abgemahnt, 1 Woche Zeit die Speise-/ Getränkekarte und Aushang zu ändern?
  • Was kostet es mich, die Innenseiten meiner Speise-/ Getränkekarte neu erstellen zu lassen?
  • Reicht es nur die Allergene und Zusatzstoffe in die Speise-/ Getränkekarte einzutragen?
  • Ist ein Aushang vor meinem Ladenlokal Pflicht?
  • Gibt es eine Garantie für die Richtigkeit der Daten?
  • Wie funktioniert der Ablauf?

Das Ordnungsamt war vor Ort, Fehler in der Speise-/ Getränkekarte wurden festgestellt?

Keine Panik! Die Ordnungsämter sind in den meisten Fällen, falls keine groben Verstöße vorliegen, recht kulant. Sie listen bei Ihren Besuchen in der Regel aufgetretene Fehler mit entsprechender rechtlicher Norm auf, mit einer Frist diese abzustellen. Auch hier werden wir Ihnen bei der Umsetzung helfend zur Hand gehen. Wir suchen den/ die Fehler in Ihrer Karte, prüfen die entsprechende Rechtsvorschrift und setzen die Änderung um. In den meisten Fällen nehmen wir zudem Kontakt mit dem zuständigen Ordnungsamt bzw. dem Sachbearbeiter auf, um anzuzeigen, dass Ihre Speise-/ Getränkekarte aktualisiert wird und um evtl. anfallende Detailfragen zu klären. Um ein Bußgeld für den Erstverstoß werden Sie höchstwahrscheinlich trotzdem nicht herum kommen.

Ich wurde abgemahnt, 1 Woche Zeit die Speise-/ Getränkekarte und Aushang zu ändern?

Hier empfehlen wir Ihnen umgehend zu reagieren. Lassen Sie hier Fristen verstreichen, wird es in der Regel sehr teuer. Bei entsprechender Zuarbeit Ihrerseits, besteht die Möglichkeit, Ihnen zeitnah provisorische Speise-/ Getränkekarte zu erstellen. Somit ist zumindest der Geschäftsbetrieb weiterhin möglich und es läuft nicht auf eine Einstweilige Verfügung hinaus.

Was kostet es mich, die Innenseiten meiner Speise-/ Getränkekarte neu erstellen zu lassen?

Hier kommt es wiederum auf mehrere Faktoren an, wie z.B.: die Mithilfe Ihrerseits, Anzahl der Gerichte, Anzahl der Seiten, bestimmte Formatierungen usw.. In der Regel kommen wir auch nicht drum herum, mit dem zuständigen Küchenchef zu sprechen um Detailfragen zu Speisen und Getränken zu klären! Als Kostenmitte sollten Sie mit ca. 4 – 8 Arbeitsstunden rechnen, als Gesamtsumme somit ca.: € 192,00 – € 384,00.

Reicht es nur die Allergene und Zusatzstoffe in die Speise-/ Getränkekarte einzutragen?

Nein bei weitem nicht! Mit der Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe allein ist es nicht getan. Auch hier hat der Gesetzgeber weitere Vorschriften erlassen, um eine umfassende Kundeninformation zu gewährleisten. So finden sich im Weingesetz genaue Regelungen zur Kennzeichnung von Weinen. In der Bierverordnung finden Sie entsprechende Regelungen für des Deutschen liebstes Getränk. Weiter zu beachten wären noch Vorschriften wie z.B. Gaststättengesetz, Preisangabenverordnung und viele weitere.

Ist ein Aushang vor meinem Ladenlokal Pflicht?

Als Gastronom verpflichtet Sie der Gesetzgeber sowohl eine Speise-/ Getränkekarte als auch ein Preisverzeichnis neben dem Eingangsbereich für Ihre Kunden bereitzustellen. Diese sollte analog zur Speise-/ Getränkekarte ebenfalls alle gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen enthalten.

Gibt es eine Garantie für die Richtigkeit der Daten?

Wir versuchen selbstverständlich, laut Ihren Vorgaben, die Inhaltsseiten Ihrer Speise-/ Getränkekarte so gesetzeskonform wie möglich zu erstellen. Eine Übertragung der Haftung an Dritte ist jedoch nicht möglich. Im Klartext heißt das, dass die Eigenverantwortung bei Ihnen als Gastronom bleibt.

Wie funktioniert der Ablauf?

Nach Klärung der Kosten und Bestätigung des Angebots, arbeiten wir telefonisch mit Ihnen zusammen oder bei der Datenzu- / Datenrücksendung per E-Mail! In der Regel können wir Ihnen nach ca. 1-3 Tagen die fertigen Daten zusenden.

kostenlose Beratung / 030 – 322 900 00